beziehungsweise sei das Betreibungsamt anzuweisen, folgendes zu beschliessen: 6.1. Es solle das Betreibungsamt umgehend schriftlich bestätigen, dass die E-Mail Mitteilung vom 11. Dezember 2023 null und nichtig ist, und dass das Betreibungsamt die darin enthaltenen Behauptungen vollumfänglich als ungültig zurückzieht. VERFAHRENSANTRÄGE