schwerdeführers auf das Bankkonto des Betreibungsamtes Q._____ ausbezahlt wird, muss geschlossen werden, dass die Lohnpfändung bereits seit einiger Zeit andauert und die Existenzminimumberechnung und Lohnpfändungsanzeige vom 7. November 2024 demnach im Zusammenhang mit einer Anpassung resp. Revision einer bereits laufenden Lohnpfändung im Sinne von Art. 93 Abs. 3 SchKG erfolgt sind.