Das vom Betreibungsamt Q._____ berechnete "Kilometergeld" decke kaum die monatlichen Benzinkosten. Für die Unterhaltskosten wie Service oder den Kauf neuer Pneus reiche es nicht. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, die Vorinstanz hätte auf seine Beschwerde eintreten müssen.