2.2. Der Beschwerdeführer macht beschwerdeweise geltend, auf die Beschwerde solle eingetreten werden, da ihm nie Änderungen seiner pfändbaren Lohnquote persönlich mitgeteilt worden seien. Dem Beschwerdeführer sei monatlich eine feste Auslage für das Auto (Leasing, Versicherung und Unterhalt) einzuberechnen. Er leide an einer Gehbehinderung, könne keine Lasten heben und ihm sei ein bösartiger Tumor an der Niere entfernt worden. Er sei daher sowohl privat als auch beruflich auf das Fahrzeug angewiesen. Entsprechende ärztliche Zeugnisse habe er eingereicht. Das vom Betreibungsamt Q._____ berechnete "Kilometergeld" decke kaum die monatlichen Benzinkosten.