Dem Beschwerdeführer sei jedoch insofern zuzustimmen, als er geltend mache, dass er die Existenzminimumberechnungen jeweils gar nicht erhalte und daher allfällige Unstimmigkeiten nicht überprüfen könne. Sofern sich Änderungen in der Berechnung des Existenzminimums ergeben würden, sei dies dem Beschwerdeführer anzuzeigen, damit er allenfalls dagegen eine Beschwerde erheben könne. Die Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung sei deshalb gutzuheissen und das Betreibungsamt Q._____ sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer Änderungen in der Existenzminimumberechnung jeweils anzuzeigen. -5-