5. Die aktuellen Lohnpfändungen sind per sofort anzupassen damit endlich Ruhe und Frieden beim Beschwerdeführer einkehrt und er sich voll auf die Arbeit, Erziehung des Sohnes kann komplett konzentrieren." 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 23. April 2025 auf eine Stellungnahme. -4- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: