3. Fristen können nur eingehalten werden, wenn der Schuldner über Änderungen über eine neue Berechnung der Lohnquote selbst informiert wird. Der Schuldner wurde nur über die Lohnabrechnung vom Arbeitgeber informiert. Das Betreibungsamt hat nie eine Änderung des Existenzminimums dem Beschwerdeführer informiert. 4. Der Beschwerdeführer im Letzten Jahr 2 grosse Operationen gehabt und ist körperlich eingeschränkt, auch ein früherer Bandscheibenvorfall wurde 2019 operativ behandelt.