2. Das Existenzminimum soll neu berechnet werden gemäss dieser Beschwerde unter Einhaltung aller aus der sich neuen Lebenssituation des Beschwerdeführers. 3. Dieser Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen (Art. 36 SchKG)." 2.2. Das Betreibungsamt Q._____ reichte am 6. Dezember 2024 den Amtsbericht ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde, sofern darauf einzutreten sei. 2.3. Der Beschwerdeführer reichte am 20. Dezember 2024 eine Stellungnahme ein. 2.4. Das Betreibungsamt Q._____ reichte am 29. Januar 2025 einen zweiten Amtsbericht resp. eine Stellungnahme ein.