Anders als vom Beschwerdeführer behauptet, seien Sicherungsmassnahmen getroffen worden (Amtsberichtsbeilage 9). Die Schuldnerin sei über die Konsequenzen aufgeklärt und es sei auf die Strafbestimmungen hingewiesen worden (Amtsberichtsbeilage 10-11). Die Inventarliste sei durch den Liquidator kontrolliert und bewertet sowie sämtliche Sachverhalte protokolliert und alle aus der Sicht der Konkursverwaltung relevanten Massnahmen vorgenommen worden (Amtsbericht Rz. 7 f.; Amtsberichtsbeilage 8 und 12).