Amtsberichtsbeilage 5). Ob eine Forderung des Beschwerdeführers im laufenden Konkursverfahren zugelassen werde und dieser den Status eines Gläubigers erhalte, werde sich zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich anlässlich der Auflage des Kollokationsplans, erweisen (Amtsbericht Rz. 5).