Die Konkursitin habe einzelne Konkursgläubigerinnen befriedigt, mit dem Ziel, dass diese ihre Konkurseingaben zurückziehen. Dabei habe die Konkurssitin Konkursforderungen der 3. Klasse beglichen, Konkursforderungen der privilegierten Klasse jedoch offengelassen (Beschwerde Rz. 21; Stellungnahme S. 2).