Am 13. Dezember 2024 seien beim Konkursamt Fr. 12'500.00 in bar einbezahlt worden. Es sei nicht erstellt, wer die Einzahlung vorgenommen habe. Aus den Akten gehe nicht hervor, aus welcher Quelle dieses Geld stamme. Es sei nicht erkennbar, ob die Konkursitin diese Vermögenswerte -6- aufgetrieben habe, indem sie neue Schulden mache. Es sei unklar, ob noch weitere Vermögenswerte in bar vorhanden seien. Es stelle sich die Frage, wieso dieses Barvermögen erst im Dezember 2024 einbezahlt worden sei und nicht bereits bei der Konkurseröffnung (Beschwerde Rz. 19).