Gemäss den spärlichen Akten des Konkursamts würden die Gläubigerforderungen ca. Fr. 180'000.00 betragen. D._____ habe anlässlich des Termins zur Akteneinsicht des Beschwerdeführers mitgeteilt, dass die vorhandene Forderungsliste nicht aktuell sei. Eine aktuelle Forderungsliste könne er nicht vorlegen. Eine fortlaufende Aktualisierung nehme er nicht vor. Die Forderungen schätze er auf ca. Fr. 75'000.00. Die Gläubigerforderungen könnten somit nicht nachvollzogen werden (Beschwerde Rz. 14).