Mit Schreiben vom 18. März 2025 (Beschwerdebeilage 3) habe ihm das Konkursamt auf erneute Nachfrage (vgl. Beschwerdebeilage 10) mitgeteilt, dass alle erforderlichen Sicherungsmassnahmen seitens der Konkursverwaltung bereits getroffen und sämtliche Sachverhalte protokolliert worden seien. Dem sei nicht so. Mit Schreiben vom 18. März 2025 sei unmissverständlich klargeworden, dass das Konkursamt die von ihm verlangten und gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen nicht vornehmen werde (Beschwerde Rz. 10).