" 1. Das Konkursamt Aargau sei anzuweisen, im Konkurs über die Inhaberin des Einzelunternehmens «C._____, in […], CHE-[…]», eröffnet durch das Gerichtspräsidium Laufenburg mit Wirkung ab dem 23.09.2024, 8:00 Uhr, sofort, spätestens jedoch innert 20 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids, sämtliche erforderlichen Sicherungsmassnahmen gem. Art. 223 SchKG zu vollziehen, insbesondere: a. sämtliches im Besitz der Konkursitin befindliches Bargeld in Verwahrung zu nehmen;