7. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 8. Es seien dem Beschwerdeführer keine Kosten oder Entschädigungen aufzuerlegen." 3.2. Mit Eingabe vom 11. April 2025 (elektronische Eingabe; unsigniert) reichte der Beschwerdeführer diverse Beilagen ein. 3.3. Die Vorinstanz reichte am 14. April 2025 ihren Amtsbericht ein. 3.4. Mit Eingabe vom 28. April 2025 (elektronische Eingabe) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein mit folgenden Rechtsbegehren: " 10. Es seien die im vorangehenden Verfahren (BE.2024.3) genannten Zeugen anzuhören.