12. Es seien die verdächtigen Vorgänge, die zur unrechtmässigen Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 und zur rechtswidrigen Grundbucheintragung vom 1. Mai 2024 geführt haben, zuerst umfassend und abschliessend zu untersuchen und aufzudecken, bevor das vorliegende Verfahren in der Hauptsache weitergeführt wird. 13. Es seien die genannten Zeugen zu den genannten verdächtigen Vorgängen in Anwesenheit des Beschwerdeführers durch das Gericht zu befragen. 14. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen. 15. Es sei dem Beschwerdeführer eine unentgeltliche Rechtsvertretung gerichtlich beizustellen.