8. Es seien die Verfügungen, mit welcher der Gerichtspräsident die Verfahren BE.2024.2 und das vorliegende Verfahren eröffnet hat, dem Beschwerdeführer nachträglich zuzustellen. 9. Es seien die Verfügung, mit welcher der Gerichtspräsident das vorliegende Verfahren eröffnet hat, und die Verfügung vom 28. August 2024, für ungültig und unwirksam zu erklären. 10. Es sei die Frist für die Stellungnahme zum Amtsbericht vom 22. August 2024 des Betreibungsamts Q._____ wiederzuerstellen. 11. Die Verfahren BE.2024.1, BE.2024.2, BE.2024.3 seien zusammenzulegen.