43. Das Grundbuchamt Laufenburg sei zu verpflichten, welche Kommunikationen und Absprachen mit dem Betreibungsamt, und mit dem Gericht (insbesondere mit dem Gerichtspräsidenten), und mit den Ersteigerern (insbesondere mit deren Rechtsvertreter), im Zusammenhang mit der Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 und der Grundbucheintragung vom 1. Mai 2024 (vor und danach) geführt und getroffen wurden, und das -8- Grundbuchamt Laufenburg sei zu verpflichten, alle Belege und Unterlagen dazu zu edieren. Zu den Zeugen 44. Es seien die genannten Zeugen durch das Gericht zu befragen und anzuhören."