40. Die "Berichtigung" vom 8. Mai 2024 des Betreibungsamts sei in den voran aufgezählten Punkten für falsch, nichtig, und unbeachtlich zu erklären. Gegenstand 6: Unlautere Vorgänge im Zusammenhang mit der Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 und der "Berichtigung" vom 8. Mai 2024