Gegenstand 4: Rechtswidrige Grundbuchanmeldung 12. Es sei zu erkennen, dass das Betreibungsamt verpflichtet ist, neben der Kaufpreiszahlung die Bezahlung aller anderen durch die Ersteigerer zu zahlenden Kosten sicherzustellen. 13. Es sei zu erkennen, dass die Bezahlung aller anderen Kosten, die durch die Ersteigerer zu zahlen sind, vor oder spätestens zeitgleich mit der Bezahlung des Kaufpreises geleistet werden muss.