2. Das Verfahren sei von einer anderen, unparteiischen, unvorbelasteten, und unvoreingenommenen, Richterperson zu leiten. -3- Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege 3. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen. Gegenstand 1: Verweigerung des rechtlichen Gehörs 4. Es sei zu erkennen, dass das Betreibungsamt bezüglich des Gesuchs vom 5. April 2024 und der Beschwerde vom 19. April 2024 und der Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör verweigert hat.