{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-08-22", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2025-18_2025-08-22.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/11508", "Checksum": "49e7f5f9e32a466c2e7cfa2a5517ca77"}, "Scrapedate": "2025-09-24", "Num": ["KBE.2025.18"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 22.08.2025 KBE.2025.18"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2393", "Zeit UTC": "24.09.2025 02:36:36", "Checksum": "a5d6db2f22e24b6f6014a5ba20d780dc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 22.08.2025 KBE.2025.18\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere\nbetreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde\n\nKBE.2025.18\n(BE.2024.3)\n\nEntscheid vom 22. August 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiber Stutz\n\nBeschwerde- A._____,\nführer […]\n\nAnfechtungs- Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts\ngegenstand Laufenburg vom 24. März 2025\n\nin Sachen Regionales Betreibungsamt Q._____\n\nBetreff Rechtsverzögerung und -Rechtsverweigerung usw.\n\nGläubiger 1:\nB._____,\n[…]\n\nGläubigerin 2:\nC._____,\n[…]\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\n1.1.\nA._____ (fortan: Beschwerdeführer) war Eigentümer der Grundstücke (GB)\nQ._____ Nr. […], die zusammen den landwirtschaftlichen Betrieb\n\"D._____\" bilden. Im Rahmen einer Grundpfandverwertung ersteigerten\nC._____ und B._____ am 21. April 2023 die vorgenannten Grundstücke.\nDie vom Beschwerdeführer gegen die Grundstücksteigerung und den Zuschlag vom 21. April 2023 erhobenen Beschwerden wiesen der Präsident\ndes Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg mit Entscheid vom\n26. Mai 2023, die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid KBE.2023.10 vom 23. August\n2023 und das Bundesgericht mit Urteil 5A_643/2023 vom 14. März 2024\njeweils ab, soweit letzteres überhaupt darauf eintrat.\n\n1.2.\nMit Eingabe vom 19. April 2024 (elektronische Eingabe, eingereicht am\n21. April 2024) erhob der Beschwerdeführer beim Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde wegen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung im Zusammenhang mit verschiedenen Korrespondenzen zwischen\nihm und dem Regionalen Betreibungsamt Q._____ betreffend \"D._____\"\n(Verfahren BE.2024.1).\n\n2.\n2.1.\nMit Eingabe vom 21. Juli 2024 (elektronische Eingabe, eingereicht am\n22. Juli 2024) erhob der Beschwerdeführer beim Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Laufenburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde erneut Beschwerde wegen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung (Verfahren BE.2024.3) mit folgenden Anträgen:\n\n\" RECHTSBEGEHREN\n\nAusstandbegehren gegen den Gerichtspräsidenten\n\n1.\nEs sei der Gerichtsprädient (Beat Ackle) in den Ausstand zu treten, beziehungsweise, zu stellen.\n\n2.\nDas Verfahren sei von einer anderen, unparteiischen, unvorbelasteten,\nund unvoreingenommenen, Richterperson zu leiten.\n-3-\n\nGesuch um unentgeltliche Rechtspflege\n\n3.\nEs sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen.\n\nGegenstand 1: Verweigerung des rechtlichen Gehörs\n\n4.\nEs sei zu erkennen, dass das Betreibungsamt bezüglich des Gesuchs vom\n5. April 2024 und der Beschwerde vom 19. April 2024 und der Grundbuchanmeldung vom 29. April 2024 dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör verweigert hat.\n\n5.\nEs sei zu erkennen, dass die Verweigerung des rechtlichen Gehörs dem\nBeschwerdeführer gegenüber dazu gedient hat: 1) die Ersteigerer unberechtigterweise zu bevorteilen; 2) den Beschwerdeführer, die Gläubiger,\nund das Betreibungsamt unrechtmässig zu benachteiligen.\n\nGegenstand 2: Unrechtmässige Abwicklung des Verwertungsverfahrens,\nbeziehungsweise, unterlassene Berechnung, Einforderung und Einzug\ndes Kaufpreises und anderer Kosten\n\n6.\nEs sei zu erkennen, dass das Betreibungsamt folgende pflicht- und rechtswidrige Unterlassungen begangen hat: 1) das Betreibungsamt hat die Verwaltungskosten mit den Ersteigerern nicht abgerechnet; 2) das Betreibungsamt hat die Erfolgsrechnung der Bewirtschaftung unter seiner Verwaltung nicht erstellt, die Gewinne nicht abgeschöpft, und die Schäden\nund Verluste an die Ersteigerer nicht in Rechnung gestellt; 3) das Betreibungsamt hat die Zinsen für die gewährte Stundung der Kaufpreiszahlung\nnicht berechnet, nicht eingefordert und nicht eingezogen (beziehungsweise nicht eingenommen).\n\n7.\nEs sei zu erkennen, dass das Betreibungsamt folgende pflicht- und rechtswidrige Unterlassungen begangen hat: 1) das Betreibungsamt hat nicht\nberechnet und festgestellt, welchen Restbetrag des Kaufpreises die Ersteigerer nach Einrechnung aller ausserdem zu zahlenden Kosten noch bezahlen mussten; 2) das Betreibungsamt hat den Restbetrag des Kaufpreises von den Ersteigerern nicht einverlangt und nicht eingezogen, beziehungsweise nicht erhalten.\n\n8.\nEs sei zu erkennen, dass die Verwaltungskosten, die Kosten für die Schäden und Verluste, die Zinsen, und der Kaufpreis, nicht, beziehungsweise,\nnicht vollständig, bezahlt sind.\n\n9.\nEs sei das Betreibungsamt zu verpflichten, 1) die Verwaltungskosten zu\nberechnen, diese den Ersteigerern in Rechnung zu stellen und von ihnen\neinzuziehen; 2) die Erfolgsrechnung der Bewirtschaftung unter seiner Verwaltung vom Beschwerdeführer einzufordern, die Gewinne unter Abzug\ndes betreibungsrechtlichen Existenzminimums des Beschwerdeführers\nabzuschöpfen, und die Schäden und Verluste den Ersteigerern in Rechnung zu stellen und deren Zahlung von ihnen einzuziehen; 3) die Zinsen\nfür den unbezahlten Teil des Kaufpreises seit dem Tag des Zuschlags bis\n-4-\n\nzur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nach der Zahlung aller Kosten\nzu berechnen, diese den Ersteigerern in Rechnung zu stellen und von\nihnen einzuziehen; 4) nach der Zahlung aller Kosten, den Restbetrag des\nKaufpreises zu berechnen, und dessen Zahlung von den Ersteigerern einzufordern und einzuziehen.\n\n"}