3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verzichtete mit Amtsbericht vom 8. April 2025 auf eine Vernehmlassung. 3.3. Das Betreibungsamt Q._____ liess sich innert Frist nicht vernehmen. -4- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: