Eventualiter sei die Verfügung des Betreibungsamts Q._____ vom 21. Januar 2025 aufzuheben und das Betreibungsamt Q._____ anzuweisen, dem Beschwerdeführer den gepfändeten Betrag im Umfang der vereinnahmten deutschen Altersrente umgehend auszuzahlen. Subeventualiter sei die Verfügung des Betreibungsamts Q._____ vom 31. Januar 2025 aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zu neuem Entscheid zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)."