Vielmehr hat es hinsichtlich der Verwertung des [...] Betriebsinventars lediglich sein beabsichtigtes zukünftiges Vorgehen erklärt. Nicht anders verhält es sich, soweit das Konkursamt Aargau gegenüber allfälligen Kaufinteressenten mündlich kundgetan hat, das [...] Betriebsinventar verkaufen zu wollen (vgl. Beschwerde Rz. 7; Amtsbericht S. 3). Mit all diesen Absichtserklärungen hat das Konkursamt Aargau die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt, weshalb diesem kein schutzwürdiges Interesse an deren Anfechtung zukommt. Es fehlt an einer konkreten Handlung des Konkursamts, welche die tatsächlichen Interessen des Beschwerdeführers betreffen könnte.