Ob nach der Abrechnung der D._____ mit den diversen Versteigerungserlösen und den vom Schuldner gewährten zusätzlichen Sicherheiten noch ein Überschuss zu Gunsten der Konkursmasse resultiere, sei fraglich. Für den vom Schuldner angestrebten Widerruf würden dann noch immer Fr. 717'000.00 fehlen.