Die ausgewiesenen Aktiven würden ausreichen, um die Gläubigerforderungen um mehr als das Zweihundertfache zu decken. Die einstweilige Aussetzung des angekündigten Verkaufs könne keine nachteiligen Folgen für die Abwicklung des Konkursverfahrens haben. Der Verkauf des [...] Inventars sei an keinen kritischen Zeitfaktor gebunden und das Konkursamt bringe auch keinen solchen vor. Sollte der Verkauf doch fortgesetzt werden, müsse dieser unbedingt sach- und fachgerecht abgewickelt werden, um einen möglichst guten Erlös sicherzustellen.