2. 2.1. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde im Wesentlichen vor, der angekündigte Verkauf des [...] Betriebsinventars stelle eine willkürliche und unbegründete Handlung des Konkursamts dar. Das Konkursamt müsse zuerst verpflichtet werden, seinen Entscheid zu begründen und zu belegen. Wenn sich herausstelle, dass der Verkauf des [...] Betriebsinventars gar nicht notwendig und zweckdienlich sei, müsse das Konkursamt seinen Entscheid, das [...] Betriebsinventar zu verkaufen, aufheben. Die ausgewiesenen Aktiven würden ausreichen, um die Gläubigerforderungen um mehr als das Zweihundertfache zu decken.