Mit Entscheid vom 6. Mai 2024 wies das Obergericht die Beschwerde ab und hob gleichzeitig von Amtes wegen den vom Bezirksgericht Laufenburg eröffneten Konkurs auf und erkannte stattdessen, dass über den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 6. Mai 2024, 16:00 Uhr, der Konkurs eröffnet wird. Auf eine gegen diesen Entscheid durch den Beschwerdeführer erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 5A_358/2024 vom 11. Juni 2024).