1. 1.1. Mit Entscheid vom 27. Februar 2024 des Bezirksgerichts Laufenburg wurde über den Beschwerdeführer der Konkurs eröffnet. Der gegen diesen Entscheid vom Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Aargau erhobenen Beschwerde erteilte der zuständige Instruktionsrichter die aufschiebende Wirkung. Mit Entscheid vom 6. Mai 2024 wies das Obergericht die Beschwerde ab und hob gleichzeitig von Amtes wegen den vom Bezirksgericht Laufenburg eröffneten Konkurs auf und erkannte stattdessen, dass über den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 6. Mai 2024, 16:00 Uhr, der Konkurs eröffnet wird.