{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-06-06", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2025-14_2025-06-06.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/11051", "Checksum": "d98e917e8090edc034c38633588e463a"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2025.14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 06.06.2025 KBE.2025.14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:37:36", "Checksum": "5bfe4ad0c162ecb2ebb025b5b22224b7", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 06.06.2025 KBE.2025.14\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als einzige\nkantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt\n\nKBE.2025.14\n\nEntscheid vom 6. Juni 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiberin De Martin\n\nBeschwerde- A._____,\nführer […]\n\nin Sachen Konkursverfahren A._____\n\nBetreff Verwertung [...] Betriebsinventar\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den\nAkten:\n\n1.\n1.1.\nMit Entscheid vom 27. Februar 2024 des Bezirksgerichts Laufenburg wurde\nüber den Beschwerdeführer der Konkurs eröffnet. Der gegen diesen Entscheid vom Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Aargau erhobenen Beschwerde erteilte der zuständige Instruktionsrichter die aufschiebende Wirkung. Mit Entscheid vom 6. Mai 2024 wies das Obergericht\ndie Beschwerde ab und hob gleichzeitig von Amtes wegen den vom Bezirksgericht Laufenburg eröffneten Konkurs auf und erkannte stattdessen,\ndass über den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 6. Mai 2024, 16:00 Uhr,\nder Konkurs eröffnet wird. Auf eine gegen diesen Entscheid durch den Beschwerdeführer erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht nicht ein\n(Urteil des Bundesgerichts 5A_358/2024 vom 11. Juni 2024).\n\n1.2.\nIn der Konkursmasse des Beschwerdeführers befinden sich bewegliche\nGüter für die Bewirtschaftung eines [...] Betriebs ([...] Betriebsinventar). Mit\nSchreiben vom 18. Februar 2025 teilte der Beschwerdeführer dem Konkursamt Aargau mit, er habe von einem Nachbarn erfahren, dass das Konkursamt sein [...] Betriebsinventar über die Online-Plattform www.ricarodo.ch verkaufen wolle. Mit gleicher Eingabe beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, dass der Verkauf des [...] Betriebsinventars einstweilig auszusetzen sei. In der Folge ersuchte der Beschwerdeführer das\nKonkursamt im Februar und März 2025 mit weiteren Eingaben wiederholt\num Aussetzung des Verkaufs des [...] Betriebsinventars. Mit Schreiben vom\n5. März 2025 an den ehemaligen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers\nsowie mit E-Mail vom 18. März 2025 an den Beschwerdeführer selbst teilte\ndas Konkursamt mit, dass sich eine Verwertung des [...] Inventars aufdränge bzw. das Konkursamt dessen Verwertung veranlassen werde.\n\n2.\n2.1.\nDer Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 21. März 2025 (elektronisch übermittelt am: 24. März 2025) bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als einzige kantonale Aufsichtsbehörde\nüber das Konkursamt Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren\nein:\n-3-\n\n\" SUPERPROVISORISCHE RECHTSBEGEHREN\n\n1.\nEs sei der angekündigte Verkauf des [...] Betriebsinventars einstweilig auszusetzen, beziehungsweise, das Konkursamt sei in diesem Sinne anzuweisen.\n\n2.\nGegebenenfalls, sei ein dennoch stattfindender Verkauf des [...] Betriebsinventars nur unter der Voraussetzung, dass dieser von einem anerkannten Fachhändler sachgerecht vorbereit und vermittelt werde, zuzulassen.\n\nWEITERE RECHTSBEGEHREN\n\n3.\nEs seien dem Beschwerdeführer alle konkreten Angaben zum Umfang, zur\nPlanung, und zur Vorgehensweise, des angekündigten Verkaufs des [...]\nBetriebsinventars, durch das Konkursamt mitzuteilen, beziehungsweise,\ndas Konkursamt sei in diesem Sinne anzuweisen.\n\n4.\nEs sei dem Beschwerdeführer die Gelegenheit einzuräumen, zu den konkreten Angaben zum Umfang, zur Planung, und zur Vorgehensweise, des\nangekündigten Verkaufs des [...] Betriebsinventars, wirksam Stellung zu\nnehmen, beziehungsweise, das Konkursamt sei in diesem Sinne anzuweisen.\n\n5.\nEs sei dem Beschwerdeführer die durch das Konkursamt ermittelte Aufstellung der Vermögenswerte mitzuteilen, beziehungsweise, das Konkursamt sei in diesem Sinne anzuweisen.\n\n6.\nEs sei dem Beschwerdeführer die durch das Konkursamt ermittelte Aufstellung der Gläubigerforderungen mitzuteilen, beziehungsweise, das\nKonkursamt sei in diesem Sinne anzuweisen.\n\n7.\nEs sei dem Beschwerdeführer die Gelegenheit einzuräumen, zu den Aufstellungen der Vermögenswerte und der Gläubigerforderungen wirksam\nStellung zu nehmen, beziehungsweise, das Konkursamt sei in diesem\nSinne anzuweisen.\n\n8.\nEs sei dem Beschwerdeführer die Gelegenheit einzuräumen, einen Zahlungsplan vorzulegen, beziehungsweise, das Konkursamt sei in diesem\nSinne anzuweisen.\"\n\n2.2.\nAm 3. April 2025 erstattete das Konkursamt Aargau den Amtsbericht.\n-4-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in\nErwägung:\n\n"}