3.3. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 28. März 2024 auf eine Vernehmlassung. 3.4. Das Betreibungsamt Q._____ reichte innert Frist keinen Amtsbericht ein. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: