4. Auf den Beweisantrag des Beklagten, dass mit Beilagen 3 (15 Original- Bank-Zahlungsbelegen) vom 07. August 2023 an Präsidium des Zivilgerichtes Q._____, dass ein UH-2022 von CHF 13'000.00 bezahlt wurde ist einzutreten, ansonsten eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs, verankert in unserer Schweizerischen Bundesverfassung & der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK), vorliegt. Die CHF 13.00 für voreilige Kreditkartensperre ist zurück zu zahlen." 2.4. Das Betreibungsamt Q._____ erstattete am 15. Januar 2024 seinen Amtsbericht.