2.3. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2023 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: " 1. Diese Pfändung von Fr. 381.70 ist als nichtig zu erklären. Alle völlig unnötigen Pfändungskosten und Anwaltskosten sind dem Kläger demzufolge zurück zu zahlen. 2. Feststellung 1. Gerichtsinstanz, dass per 31.12.2022 ein monatlicher nachehelicher Unterhalt von CHF 1'000.00 nachgewiesenermassen mit CHF 13'000.00 tatsächlich bezahlt worden ist. -3-