5.2. Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass die Beschwerdeführerin gegen die Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 29. Juni 2023) Rechtsvorschlag erhoben hat. Mit rechtskräftigem Entscheid des Bezirksgerichts Lugano (Pretura di Lugano) vom 30. November 2023 wurde in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes R._____ Rechtsöffnung erteilt. Am 10. Januar 2024 ist beim Regionalen Betreibungsamt Q._____ das Fortsetzungsbegehren eingegangen, worauf am 22. Januar 2024 die Konkursandrohung erlassen wurde.