3. 3.1. Mit Eingabe vom 12. März 2024 (Postaufgabe: 13. März 2024) reichte die Beschwerdeführerin bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde eine Beschwerde ein mit dem sinngemässen Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sowie die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ seien aufzuheben. 3.2. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm verzichtete mit Amtsbericht vom 20. März 2024 auf eine Vernehmlassung. -3- 3.3. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ reichte innert Frist keinen Amtsbericht ein. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: