2. Eventualiter: Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde habe die Strafanzeige gegen den Schuldner B._____ gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 hiervor zu erstatten. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – " 2.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen verzichtete mit Eingabe vom 13. März 2024 auf die Erstattung eines Amtsberichts. 2.3. Das Betreibungsamt Q._____ erstattete am 14. März 2024 seinen Amtsbericht. 2.4. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 29. April 2024 eine freiwillige Stellungnahme ein.