" 1. Es sei Ziffer 2 des Entscheids des Präsidiums des Zivilgerichts Zofingen als untere Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Februar 2024 aufzuheben und das Betreibungsamt Q._____ sei anzuweisen, gegen den Schuldner B._____ bei den zuständigen Strafbehörden Anzeige wegen Verheimlichens von Vermögenswerten und Einkünften anlässlich der Pfändungsvollzüge sowie Beiseiteschaffens und Verminderns von Vermögenswerten zu Lasten seiner Gläubiger, insbesondere im Sinne von Art. 163 StGB und Art. 323 Ziff. 2 StGB, zu erstatten.