3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen diesen ihm am 23. Februar 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. März 2024 bei der Schuldbetrei- bungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: