3. Das Betreibungsamt Q._____ sei anzuweisen, gegen den Schuldner B._____ bei den zuständigen Strafbehörden Anzeige wegen Verheimlichens von Vermögenswerten und Einkünften anlässlich der Pfändungsvollzüge sowie Beiseiteschaffens und Verminderns von Vermögenswerten zu Lasten seiner Gläubiger, insbesondere im Sinne von Art. 163 StGB und Art. 323 Ziff. 2 StGB, zu erstatten. 4. Eventualiter: Die untere Aufsichtsbehörde habe die Anzeige gemäss Rechtsbegehren Ziffer 3 hiervor zu erstatten. 5. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.