werte der Beschwerdeführerin mehr befänden. Wenn die Beschwerdeführerin nun geltend mache, sie verfüge doch über Vermögenswerte, so handle sie widersprüchlich. Ein solches Verhalten werde von Art. 17 SchKG nicht geschützt. Das Betreibungsamt Q._____ habe sich in der vorliegend zu behandelnden Sache gerade nicht über Hinweise der Beschwerdeführerin auf in ihrem Eigentum stehende Vermögenswerte hinweggesetzt und unzulässigerweise einen Verlustschein ausgestellt. Vielmehr habe die Beschwerdeführerin am 7. November 2022 selbst ausgeführt, über keine Vermögenswerte mehr zu verfügen.