2. 2.1. Die Gläubigerin betrieb die Beschwerdeführerin mit Zahlungsbefehl vom 3. Januar 2023 in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ für eine Forderung von Fr. 1'066.30 nebst Zins zu 5 % seit 9. September 2022. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 18. Januar 2023 Rechtsvorschlag. Am 18. April 2023 (Eingang) stellte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Q._____ gestützt auf Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG das Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Mit Verfügung vom 4. Mai 2023 wies das Betreibungsamt Q.__