Mit Entscheid KBE.2023.28 vom 7. Dezember 2023 hiess die Schuldbetrei- bungs- und Konkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde das Ausstandsgesuch der Präsidentinnen und des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg gut und überwies die Akten an die Justizleitung zur Zuweisung des Verfahrens an ein anderes Bezirksgericht. Der Präsident der Justizleitung überwies das Beschwerdeverfahren mit Entscheid vom 9. Januar 2024 zur Behandlung und Beurteilung an das Bezirksgericht Zurzach. -3-