3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zurzach reichte am 8. Januar 2025 seinen Amtsbericht mit folgendem Antrag ein: " Es sei die Beschwerde abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten ist." 3.3. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ liess sich innert Frist nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: