" Wir beantragen aus nachfolgend erläuterten Gründen, die Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages und damit dessen rechtskräftige Wirkung. – Wir erheben hiermit nochmals und unter Berücksichtigung der «Wiederherstellung der Frist» förmlich Rechtsvorschlag gegen die Betreibung aaa vom 24.10.2024 mit Zustellung am 05.11.2024. – Wir beantragen den Entscheid BE.2024.18 / jk vom Bezirksgericht Zurzach -3- vom 13.12.2024 aufzuheben und dem Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags zuzustimmen."