3. 3.1. Gegen diesen ihr am 17. Dezember 2024 zugestellten Entscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 bei der Schuld- betreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit folgendem Antrag: