3.2. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinen Anträgen formell gegen die Anzeige des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 4. Oktober 2024, mit welcher ihm eine bereits erfolgte Pfändung eines Gesamteigentumsanteils des Schuldners an einer Erbschaft, an welcher auch der Beschwerdeführer beteiligt ist, angezeigt wurde. Die vom Beschwerdeführer angeführte Begründung zielt hingegen primär nicht auf die Anzeige vom 4. Oktober 2024, sondern auf die der Anzeige zugrunde liegende Pfändung gegen den Schuldner vom 3. Oktober 2024 und ein damit einhergehendes "Akteneinsichtsrecht" in das laufende Betreibungsverfahren gegen den Schuldner.