3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 13. Dezember 2024 (Postaufgabe: 16. Dezember 2024) auf eine Stellungnahme. 3.3. Das Regionale Betreibungsamt Q._____ und der Schuldner reichten keine Stellungnahmen ein. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: