2.4. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten wies mit Entscheid vom 25. November 2024 die Beschwerde ab. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 28. November 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Dezember 2024 bei der Schuld- betreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons -3- Aargau als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde und beantragte: " 1. Die Aufhebung des Entscheids des Bezirksgerichts Bremgarten vom 25.11.2024. 2. Die Aufhebung der Pfändungsverfügung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 04.10.2024."